Sie können die in der Rubrik Charter angebotenen Boote selbstständig führen, sofern Sie über einen anerkannten Bootsführerschein des Landes verfügen, in dem Sie segeln. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente für die BeBlue-Destinationen. Bevor Sie das Boot bestätigen, überprüfen Sie bitte mit dem BeBlue-Operator, ob Ihr Führerschein von der Chartergesellschaft akzeptiert wird.
Kroatien
Kroatien hat die höchste Dichte an Segelbooten zur Vermietung in Europa. Zum Chartern eines Bootes sind ein Bootsführerschein und ein UKW-Funkzeugnis erforderlich.
Erforderliche Dokumente
- ✅ Bootsführerschein
- ✅ UKW-Funkzeugnis (VHF)
Nützliche Dokumente
Liste der anerkannten Führerscheine: Tabelle (PDF)
Italien
In Italien ist ein Bootsführerschein erforderlich für jedes Boot mit einer Motorleistung über 40 PS und/oder einer Länge von mehr als 10 Metern.
Erforderliche Dokumente
- ✅ Bootsführerschein
- ✅ UKW-Funkzeugnis (VHF)
Nützliche Dokumente
Führen von Freizeitbooten durch Ausländer in italienischen Hoheitsgewässern
1. Ausländer und im Ausland ansässige italienische Staatsbürger, die über einen gültigen Führerschein oder ein gleichwertiges Dokument verfügen, das von ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat anerkannt wird, dürfen Freizeitboote und Schiffe führen, die in italienischen Registern eingetragen sind, innerhalb der Grenzen ihrer Berechtigung. Das Dokument muss an Bord mitgeführt werden.
2. Für Boote und Schiffe unter ausländischer Flagge gilt die Gesetzgebung des Flaggenstaates in Bezug auf die Führerscheinpflicht.
Spanien
In Spanien ist ein Bootsführerschein erforderlich für Boote mit einer Motorleistung über 15 PS und einer Länge von mehr als 4 Metern.
Erforderliche Dokumente
- ✅ Bootsführerschein
- ✅ UKW-Funkzeugnis (VHF)
Nützliche Dokumente
Liste der anerkannten Führerscheine: BOE-A-2014-10344 (PDF)
Türkei
In der Türkei ist ein Bootsführerschein erforderlich für Boote mit einer Länge von mehr als 2,5 Metern.
Erforderliche Dokumente
- ✅ Bootsführerschein
- ✅ UKW-Funkzeugnis (VHF)